Restguthaben

Allgemeine Nutzungsrichtlinien für das Bashless-Bezahlsystem - Volume X Event GbR.


Allgemeines & Begriffserklärungen:

In dieser allgemeinen Nutzungsrichtlinie der Volume X Event GbR (im Folgenden „VXE“) wird beschrieben, wie das Cashless-System von Volume X Event GbR, mit Sitz in Dorfstraße 8b, 25885 Immenstedt, Deutschland, (im Folgenden auch „VXE“, „wir“, „uns“, „unser“ genannt) verwendet wird bzw. welche Folgen eine Verwendung des Systems durch unsere Vertragspartner (= „Kunde“ bzw. „Besucher“, auch „du“, „Dein“, „Deines“) mit sich zieht. Als „Kunde“ bzw. „Besucher“ gelten jegliche Besucher bzw. Kunden der VXE.


Armbänder

Der Veranstalter stellt Armbänder zur Verfügung, um einen bargeldlosen Zahlungsvorgang zu ermöglichen. Die zur Verfügung gestellten Armbänder kommen grundsätzlich jeweils nur bei der konkreten Veranstaltung zum Einsatz.


TOP-UP

Als „top-up“ wird der Vorgang bezeichnet, wodurch Geld (mittels Onlinebezahlung über den Dienstleister „mollie“) auf das Ticket des Kunden geladen wird.


ONLINE TOP-UP

Online top-up bezeichnet die Möglichkeit, online via bereitgestellter Plattform (Eventportal) Geld auf die Karte zu laden, wobei es möglich ist, den Chip vorab zu beladen oder auch während der laufenden Veranstaltung. Die Entscheidung ob bzw. welche jeweiligen Optionen eröffnet sind, behält sich der Veranstalter vor.


PAYOUT

Als Payout wird der Vorgang bezeichnet, mittels welchem das auf das Ticket bzw. Band gebuchte Restguthaben nach dem Event vom Kunden wieder zurückgefordert werden kann.


2. Eventportal, Verwendung & Datenschutz:

Die Seite https://cashless.volume-x-event.de wird von VXE betrieben. Über diese kann Geld auf das Eintrittsticket geladen werden. Die auf dem Festival ausgegebenen Armbänder sind mit dem Ticket verknüpft, sodass mit diesen auf den Festivals nach erfolgreicher Aufladung über die oben genannte Website bargeldlos bezahlt werden kann.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in diesem Portal von VXE angegebenen Daten im Hinblick auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung entsprechend geltender Vorschriften verarbeitet und gespeichert werden. VXE tritt dabei als Auftragsdatenverarbeiter auf, Dein jeweiliger Ansprechpartner in Bezug auf Deine Datenverarbeitung ist hierbei ebenfalls VXE.

Die Aufladung der Tickets mit Geld erfolgt über die „Mollie B.V.“ (die jeweiligen AGB’s und Bestimmungen der „Mollie B.V.“ gelten entsprechend). Bei Anliegen und Problemen bzgl. des Zahlungsvorgangs über mollie ist die „Mollie B.V.“ Ansprechpartner.

Im Zuge Deines Vertragsverhältnisses werden unter anderem aufgrund rechtlicher Interessen deine Konsumbelege gespeichert. Diese Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Des Weiteren kann durch Angabe der erforderlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Staat, Bankverbindung) ein Online-Payout des auf Deinem Ticket/Armband befindlichen Rest-Guthabens angefragt werden, für die Auszahlung des Restguthabens erforderlich ist (diese erfolgt i.d.R. innerhalb von zwei Wochen). Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Übertragbarkeit Deiner personenbezogenen Daten, sofern demgegenüber keine anderen gesetzlichen Interessen, sei es gesetzliche Aufbewahrungspflichten o.Ä., entgegenstehen.


3. Nutzungsbestimmungen des Systems von VXE, Allgemeines & Haftungsbestimmungen

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher durch ein System, auch am Veranstaltungsgelände, erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet daher nicht für Personen- und Sachschäden, die durch die Verwendung des Cashless-Systems von VXE entstehen. Für Schäden welche nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen, zu nennen ist unter anderem höhere Gewalt, kann der Veranstalter nicht zur Haftung gezogen werden. Sollten Schäden durch einen Systemausfall oder Systemfehler entstehen, welche nicht durch den Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter keinesfalls. Spätestens bei der ersten Verwendung des Bezahlsystems, seien es auch nur Teile davon, erklärt sich der Gast mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Weiterhin ist jeder Kunde verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Jeder Besucher ist selbst für die ordnungsgemäße Bedienung bzw. Nutzung des Systems sowie jeglichem dazugehörigen Produkt verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt für eine falsche oder fehlerhafte Bedienung bzw. Anwendung, sowie für anderweitige damit in Zusammenhang stehende mechanische Beschädigung - sei es Verlust, Diebstahl oder Betrug - keine Haftung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Armbänder. Generell wird keine Haftung übernommen, wenn Kunden Buchungen tätigen, obwohl der jeweilige Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt war, sei es aufgrund Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, Trunkenheit oder ähnlichen Umständen, welche in der Sphäre des Kunden liegen, dieses Rechtsgeschäft rechtsgültig abzuschließen. Sollte die Veranstaltung verschoben werden, so ist der Veranstalter nicht zur vorzeitigen Auszahlung des aufgeladenen Geldbetrags verpflichtet. Die Rückerstattung erfolgt auch in diesem Fall erst nach der (verschobenen) Veranstaltung im Wege des Payout (siehe unten).


AUFLADUNGEN (TOP-UP), PFAND, TAG INFO

Geld kann ausschließlich mittels Onlineeinzahlung via https:// cashless.volume-x-event.de auf das Armband geladen werden. Sofern der Top-Up mittels Kreditkarte erfolgt, gewährleistet der Kunde bei jedem Top-Up eine problemlose Belastung der Kreditkarte - und somit die Deckung seines Kontos. Sollte eine korrekte Belastung nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Geld anderweitig einzufordern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, zuerst den Bezahlvorgang vollständig abzuschließen und dafür im Anschluss das gekaufte Produkt, die Dienstleistung oder Sonstiges zu erwerben. Online top-up: Sollte nach dem erfolgten Online top-up keine aufrechte Internetverbindung bestehen und das Ticket des Besuchers das aufgeladene Guthaben nicht sofort nutzen können, kümmert sich der Kunde spätestens beim Payout-Vorgang selbst um die Rückerstattung der vorgenommenen Aufladung. Für vorübergehende fehlende Internetverbindung und daraus resultierende, vorübergehende, nicht zur Verfügung stehende Aufladungen ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen. Der Kunde hat keinen expliziten Anspruch darauf, dass sein Ticket mit Geld be- oder entladen wird. Eine Entladung (Payout) vor Ort bei der Veranstaltung ist insofern möglich, als der Veranstalter diese Option anbietet. Grundsätzlich kann weiterhin beim Veranstalter und jedem Mitarbeiter, der ein Cashless-Gerät vor Ort bei der Veranstaltung verwendet, das zu diesem Zeitpunkt auf dem Ticket bzw. Armband vorhandene Guthaben abgefragt werden. Der Besucher hat jedoch keinen konkreten Anspruch, dieses zu einer bestimmten Zeit abzufragen.


Bedienfehler

Der Veranstalter haftet nicht für beim Auf- oder Abbuchen erfolgte Bedienfehler. Diesbezüglich können die Besucher den Veranstalter kontaktieren. Sollten dem Besucher durch erfolgte Bedienfehler Geldvorteile erwachsen, ist er nicht dazu authorisiert, dieses Geld auszugeben, sondern hat sich unverzüglich an den Veranstalter zu wenden.


Verlust des Armbands

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust des Armbands. Sollte es zu einem Verlust kommen, kann jedoch gegen eine Gebühr von 5€ ein neues Armband verknüpft werden. Für Schäden, die dem Kunden durch den Verlust des Armbands entstehen, haftet der Veranstalter nicht.


Payout

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Payout-Vorgang je nach Veranstaltung festzulegen und, auch kurzfristig im Vorhinein, abzuändern. Payout erfolgt ausschließlich nach der Veranstaltung online. Der Veranstalter gibt in einer angemessenen Frist vor der Veranstaltung bekannt, in welcher Form der Payout bei der konkreten Veranstaltung erfolgt. Sollte der Payout- Vorgang nur online im Nachhinein gewährt werden, kann dieser nur innerhalb der vom Veranstalter jeweils vorgegebenen Frist vorgenommen werden. Nach Fristablauf ist grundsätzlich kein Payout mehr über die Online-Plattform möglich. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich das Recht vor, egal ob bei Payout vor Ort oder online im Nachhinein, eine Bearbeitungsgebühr bzw. Servicegebühr einzubehalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, sollte es durch falsches oder unvollständiges Ausfüllen des Onlineformulars bezüglich Payout zu keiner Rückerstattung des Geldguthabens kommen.


5. Schlussbestimmungen; salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Richtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für eventuelle Streitigkeiten mit VXE gilt das örtlich zuständige Gericht. Deutsches Recht ist anzuwenden. Für Streitigkeiten mit dem jeweiligen Veranstalter gilt sein jeweiliger Sitz, sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde.